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   RG, 18.03.1921 - III 362/20   

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https://dejure.org/1921,258
RG, 18.03.1921 - III 362/20 (https://dejure.org/1921,258)
RG, Entscheidung vom 18.03.1921 - III 362/20 (https://dejure.org/1921,258)
RG, Entscheidung vom 18. März 1921 - III 362/20 (https://dejure.org/1921,258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 101, 423
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 23.11.1951 - V ZR 89/50

    Rechtsweg für Ansprüche aus Reichsleistungsgesetz

    Ebenso wie der Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges als prozessuale Vorschrift vom Augenblick des Inkrafttretens an auch für bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten gilt (RGZ 101, 423 [426]; 146, 244 [245 f]), muss auch die Zulassung des ordentlichen Rechtsweges unmittelbare Wirkung haben, sofern im Zeitpunkte der Zulassung ein nunmehr vor dem ordentlichen Gericht auszutragender Streit schwebt.
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